Sie füllen Ihre
Steuererklärung seit Jahren problemlos selber aus, doch nun:
- steht die Ausscheidung von Liegenschaftskosten in steuerlich abziehbaren Unterhalt oder wertvermehrende Kosten an?
Wir kümmern uns gerne darum.
- möchten Sie gegen Ihre
Veranlagung Einsprache erheben oder haben bereits ein laufendes Verfahren,
bei dem Sie Unterstützung brauchen?
Auch dabei helfen wir gerne.
- ist die Steuerverwaltung der
Meinung, dass die Berechnung Ihrer Vermögensentwicklung Fragen aufwirft
und Sie müssen nachweisen, mit welchen Einkünften Sie Ihr Leben bestritten
haben?
Das ist ein uns bekanntes Thema!